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Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

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Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.

Als Essenz des humanitären Völkerrechts schützen die Genfer Abkommen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit im Krieg. Auf diesen Seiten werden die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle in allgemeinverständlicher Sprache vorgestellt.

Unsere sieben Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.

Wir setzen uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

Unser Auftrag ist es, das Humanitäre Völkerrecht zu verbreiten. Dessen Kernstück sind die Genfer Abkommen.